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Entlassung

  • Die Formalitäten

 

Den richtigen Zeitpunkt der Entlassung legt der behandelnde Arzt fest. Nur er kann entscheiden, wann der Heilungsprozess es erlaubt. Ein vorzeitiges Verlassen unseres Hauses geschieht auf eigene Verantwortung und ist nur nach Abgabe einer schriftlichen Erklärung möglich.

In der Patientenaufnahme sollten eventuell hinterlegte Wertgegenstände und Geldbeträge wieder abgeholt werden.

Die Telefonkarte für das Zimmertelefon ist wieder einzulösen, der Restbetrag wird am Automaten erstattet. Geschieht dies nicht innerhalb von fünf Tagen nach der Entlassung, verfällt das Restguthaben auf der Karte!

Der Zuzahlungsbetrag sollte in der Patientenaufnahme entrichtet werden.

Selbstverständlich können wir Ihnen für Ihre Heimfahrt ein Taxi bestellen. Sagen Sie einfach an unseren Informationen oder schon auf der Station Bescheid. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass Taxifahrten zum und vom Krankenhaus auf Ihre Rechnung geschehen. Über aktuell gültige Erstattungsmöglichkeiten informiert Sie Ihre Krankenkasse.

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